1.
Die Mitarbeiter werden über die Bedeutung von Umweltthemen informiert und dazu ermutigt, täglich ihren Beitrag zu leisten.
2.
Das Unternehmen misst in seinem Wertschöpfungsprozess den Ressourcenverbrauch (Wasser, Strom, Rohstoffe, usw) und leitet Reduktionsziele ab.
3.
Das Unternehmen ist sich seiner Treibhausgasemissionen bewusst, d.h. hat diese in der Vergangenheit berechnet, und legt diese offen.
4.
Das Unternehmen bewertet wesentliche Auswirkungen seiner Aktivitäten, Produkte, Initiativen auf die biologische Vielfalt und bewertet und überwacht die Auswirkungen.
5.
Das Unternehmen hat freiwillige Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der Biodiversität sowohl innerhalb als auch außerhalb seiner Standorte ergriffen.
6.
Das Unternehmen befasst sich mit seinem Schadstoffausstoss (Wasser, Luft, Land) und bewertet davon ausgehende Umweltrisiken.
7.
Das Unternehmen reduziert Umweltrisiken durch die Nutzung klimafreundlicher Ressourcen und die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien.
8.
Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen werden konsequent auch auf ökologische Aspekte hin überprüft und entsprechend bewertet und ausgewählt.
9.
Das Unternehmen kooperiert mit Lieferanten, Kunden und Partnern, um Kreisläufe zu entwickeln und zu schließen.
10.
Das Unternehmen bewertet und überwacht ständig die physischen Risiken (Überschwemmungen, usw.) und Transitionsrisiken (CO2 Steuer) denen es, aufgrund des Klimawandels ausgesetzt sein könnte.
11.
Das Unternehmen verpflichtet sich, ständig zu überprüfen, dass keine Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft oder des sonstigen Status erfolgt.
12.
Das Unternehmen ist bestrebt, das Leistungsniveau in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in allen Bereichen des Unternehmens zu erhöhen, auch wenn dies nicht formal durch bestehende Vorschriften (z. B. mit zusätzlicher Unterstützung) gefordert ist.
13.
Das Unternehmen stellt sicher, dass es keine Lohndiskriminierung für gleiche oder gleichwertige Arbeit gibt und hat Richtlinien und Programme entwickelt, um dies zu verhindern.
14.
Mitarbeiter erhalten permanente Unterstützung bei der Entwicklung ihrer persönlichen, fachlichen und kooperativen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Chancengleichheit und Förderung der Diversität.
15.
Das Unternehmen hat eine Personalstrategie zur langfristigen Besetzung der relevanten Stellenprofile und bietet systematische Ausbildungs-, Weiterentwicklungs- und Talentmanagementprogramme an.
16.
Das Unternehmen stellt alle relevanten Informationen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass die Verwendung eines Produkts keinen Schaden verursacht.
17.
Das Unternehmen verlangt von den Unternehmen seiner Lieferkette, dass sie die gleichen Arbeitsbedingungen einhalten müssen, die auch für das Unternehmen selbst gelten (Hauptkernpunkte vom Lieferkettengesetz).
18.
Das Unternehmen hat Überprüfungsverfahren eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Unternehmen seiner Lieferkette die gleichen Arbeitsbedingungen einhalten, die auch für das Unternehmen selbst gelten.
19.
Das Unternehmen unterstützt auf verschiedene Weise das Wohlergehen und die Entwicklung des gesellschaftlichen Umfelds.
20.
Das Unternehmen bewertet die potenziellen positiven und negativen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit auf das lokale gesellschaftliche Umfeld und verfügt über ein System, um potenzielle negative Auswirkungen zu antizipieren und zu vermeiden.
21.
Das Unternehmen hat unter Einbezug der Mitarbeiter/ des Betriebsrats einen Verhaltenskodex mit ethischen Leitlinien festgesetzt.
22.
Das Unternehmen hat interne Kontrollen, Ethik- und Compliance Programme oder Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Korruption.
23.
Das Unternehmen fördert das Bewusstsein der Mitarbeiter für und die Einhaltung von Unternehmensrichtlinien und internen Kontrollen, Ethik- und Compliance-Programmen oder Maßnahmen gegen Korruption durch angemessene Verbreitung solcher Richtlinien, Programme oder Maßnahmen sowie durch Schulungsprogramme und Disziplinarverfahren.
24.
Der Vorstand nimmt die Rolle eines entscheidenden Akteurs ein, engagiert sich direkt für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, unterstützt die entsprechenden Aktivitäten des Unternehmens und geht selbst aktiv mit gutem Beispiel voran.
25.
Das Unternehmen respektiert die persönlichen Daten seiner Mitarbeiter und Kunden und ergreift angemessene Maßnahmen, um die Sicherheit der von ihm erhobenen, gespeicherten, verarbeiteten oder verbreiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
26.
Das Unternehmen verfügt über ein Anreizsystem, das die Gehälter der Führungskräfte an das Erreichen von Nachhaltigkeitszielen koppelt.
27.
Das Unternehmen betrachtet Beschwerdemanagement (Whistle blowing) als eine Möglichkeit, jede Art von Reputationsschäden zu verhindern und zu begrenzen.
28.
Die Unternehmensleitung übernimmt Verantwortung für die Offenlegung von finanziellen sowie nicht-finanziellen Kennzahlen, einschließlich der Umwelt- und Sozialberichterstattung.
29.
Nachhaltigkeitsziele und Maßnahmen werden systematisch dokumentiert und sowohl intern als auch extern kommuniziert (CSR Berichterstattung).
30.
Durch die externe Nachhaltigkeitskommunikation werden Kunden und Partnern die konkreten Vorteile des Engagements aufgezeigt und sie werden ermutigt, sich selbst nachhaltig zu verhalten.
31.
Das Unternehmen hat ein langfristig orientiertes Leitbild (Mission, Vision, Werte…), das innerbetrieblich vereinbart, klar beschreiben und nach außen kommuniziert wird.
32.
Eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie ist entwickelt worden mit entsprechenden messbaren Zielen in verschiedenen Handlungsfeldern. Der Fortschritt des Unternehmens wird jährlich mit diesen Zielen abgeglichen.
33.
Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist auf Nachhaltigkeit sensibilisiert, bei der Entwicklung von Maßnahmen involviert und fördert den Aufbau von Kompetenzen und Ressourcen.
34.
Die Stakeholder-Interessen sind berücksichtigt und es erfolgt ein mindestens jährlicher Dialog mit den wichtigsten Stakeholder-Gruppen, um die Wesentlichkeit abgeleiteter Nachhaltigkeitsaspekte zu evaluieren.
35.
Im Unternehmen gibt es eine wirksame Verantwortlichkeit für Nachhaltigkeit oder Nachhaltigkeitsorganisation, die über genügend Ressourcen zur Umsetzung der gesetzten Ziele verfügt.
36.
Die Nachhaltigkeitsstrategie und -handlungsfelder sind jedem Mitarbeiter bekannt, dienen als Leitlinien für ihre tägliche Arbeit und werden regelmäßig thematisiert.
37.
Das Unternehmen beschäftigt sich aktiv mit Zukunftsszenarien und der Reduktion ökonomischer, ökologischer und sozialer Risiken im Rahmen des Transformationsprozesses.
38.
Veränderungs- und Innovationsprozesse werden bewusst im Sinne okonomischer, sozialer und ökologischer Ziele gestaltet und Stakeholder mit einbezogen, damit das Unternehmen zukunftsfähig bleibt.
39.
Das Unternehmen entwicklt neue Produkte und Geschäftsmodelle durch Investitionen in neue Techologien, Verfahren und Lösungen mit einer nachhaltigen Ausrichtung.
40.
Die Unternehmenskultur wird immer wieder auch mit Hilfe einer externen Sicht auf den Prüfstand gestellt (z.B. Bewerbung als "Great Place to Work") und auf dieser Grundlage werden konkrete Maßnahmen entwickelt.